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Fördermöglichkeiten
 
Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter
Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften
BFD - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Bildungsprämie
Weiterbildungsscheck Sachsen
WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Europäischer Sozialfonds als „Betriebliche Einzelförderung“ über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
 
 
Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter
Als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter können Sie bei Ihrem Träger eine Weiterbildung oder eine Umschulung beantragen. Nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen können Sie zur Finanzierung einen Bildungsgutschein erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur unter
 
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Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, über die berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung oder über Ihre Berufsgenossenschaft eine Weiterbildung zu beantragen. Dies gilt auch für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsalltag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
unter

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BFD - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleister, freiwillig zusätzlich Wehrdienstleister und Berufsoffizier im fliegerischen Dienst können Sie über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD ist für die berufliche Bildung von Soldaten und Soldatinnen zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr
unter

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Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Anspruch haben erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten (unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge) nicht übersteigt. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Weitere Informationen, sowie Adressen von Beratungsstellen finden Sie über folgenden Link online auf der Internetseite der Bildungsprämie.
 
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Weiterbildungsscheck Sachsen
 
Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen können sich Arbeitnehmer berufsbegleitende Weiterbildungen mit einem Satz von bis zu 80% fördern lassen.
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:
• ein Einkommen von maximal 4.150 € erzielen und
• älter als 50 Jahre sind oder
• in Teilzeit arbeiten oder
• in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
• Leiharbeitnehmer sind oder
• mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.
Infos
hier.
 
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WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
 
Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein für:
• Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss,
  wenn sie seit mindestens 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht
  mehr ausüben können
• Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und
  mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn der
  Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten 4 Jahren an keiner
  öffentlich geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Es müssen dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Von einer Förderung ausgenommen sind Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Es sind Förderungen für die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich.
Infos gibt es
hier.
 
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Europäischer Sozialfonds als „Betriebliche Einzelförderung“ über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
 
• Das antragstellende Unternehmen muss seinen Hauptsitz im Freistaat Sachsen haben.
• Eine Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu 80% der Lehrgangskosten möglich.
• Beantragung bei der SAB mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn.
• Förderung mehrerer Arbeitnehmer in einem Kursus ist möglich.

Förderinfos gibt es
hier.
 
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Ihr Ansprechpartner:
 
Herr Olaf Hennig
Tel./AB: 0341 98994739
Funk: 0176 62679362
Fax: 0341 98994770
E-Mail: o.hennig(at)cop-ev.de
 
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