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Deutsche Rentenversicherung /
Berufsgenossenschaften
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige
Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben Sie die
Möglichkeit, über die berufliche Rehabilitation bei der
Deutschen Rentenversicherung oder über Ihre
Berufsgenossenschaft eine Weiterbildung zu beantragen.
Dies gilt auch für die Förderung der Teilhabe
behinderter Menschen am Arbeitsalltag.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der
Deutschen Rentenversicherung
unter
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BFD - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleister, freiwillig
zusätzlich Wehrdienstleister und Berufsoffizier im
fliegerischen Dienst können Sie über den
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Weiterbildung
oder Umschulung beantragen. Der BFD ist für die
berufliche Bildung von Soldaten und Soldatinnen
zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des
Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr
unter
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Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union
gefördert. Anspruch haben erwerbstätige, deren zu
versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro
bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam
Veranlagten (unter Berücksichtigung der
Kinderfreibeträge) nicht übersteigt. Der
Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungskosten,
maximal 500 Euro. Weitere Informationen, sowie Adressen
von Beratungsstellen finden Sie über folgenden Link
online auf der Internetseite der
Bildungsprämie.
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Weiterbildungsscheck Sachsen
Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen können sich
Arbeitnehmer berufsbegleitende Weiterbildungen mit einem
Satz von bis zu 80% fördern lassen.
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt
der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und
nicht arbeitslos gemeldet sind. Überschreitet das
durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500,
sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:
• ein Einkommen von maximal 4.150 € erzielen und
• älter als 50 Jahre sind oder
• in Teilzeit arbeiten oder
• in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
• Leiharbeitnehmer sind oder
• mit der Weiterbildung den ersten akademischen
Abschluss anstreben.
Infos
hier.
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WeGebAU – Weiterbildung
Geringqualifizierter und beschäftigter älterer
Arbeitnehmer in Unternehmen
Die Förderung erfolgt über Bildungsgutschein für:
• Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit
Berufsabschluss,
wenn sie seit mindestens 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit
verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht
mehr ausüben können
• Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie
das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und
mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss
unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn der
Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in
den letzten 4 Jahren an keiner
öffentlich geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im
Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter
Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Weiterbildungen für ältere und qualifizierte
Beschäftigte müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt
werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene
kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Es müssen dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare
Kenntnisse vermittelt werden. Von einer Förderung
ausgenommen sind Qualifizierungen, zu denen der
Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Es sind Förderungen für die Lehrgangskosten und ein
Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich.
Infos gibt es
hier.
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Europäischer
Sozialfonds als „Betriebliche Einzelförderung“ über die
Sächsische Aufbaubank (SAB)
• Das antragstellende Unternehmen muss seinen Hauptsitz
im Freistaat Sachsen haben.
• Eine Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu
80% der Lehrgangskosten möglich.
• Beantragung bei der SAB mindestens 6 Wochen vor
Maßnahmebeginn.
• Förderung mehrerer Arbeitnehmer in einem Kursus ist
möglich.
Förderinfos gibt es
hier.
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