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Alle angebotenen Weiterbildungen sind durch die Europanozert
GmbH gemäß AZWV (§ 84 SGB
III in Verbindung mit
§§ 7, 8 AZWV) zertifiziert.
Registriernummer: EPZ-10-21-T
Integrationskurs für Zuwanderer (C.o.P.)
Beginn: 25.07.2011
Dauer: 6 Monate
Zielstellung
Um sich in der neuen Heimat wohl zu fühlen, ist es wichtig, die
Landessprache zu verstehen. Gute Sprachkenntnisse sind eine
grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche
Integration. Darüber hinaus steigern gute Sprachkenntnisse die
Chancen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ermöglichen den Zugang
zu weiterführenden Bildungsangeboten.
In einem zusätzlichen Orientierungskurs erhalten Sie wichtige
Informationen über die deutsche Kultur, unser Rechtssystem und
unsere Werteordnung. Das Ziel ist es, sich im Alltag verständigen zu
können, unsere Kultur zu verstehen und so der deutschen Gesellschaft
näher zu kommen.
Damit Sie nicht abseits stehen! – Die Integrationskurse des
Community of Practice e.V. helfen Ihnen, in Deutschland Fuß zu
fassen.
Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Durch
dieses Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationskurse
gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert und von zugelassenen
Trägern durchgeführt.
Ist für die Kostenübernahme ein Antrag beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge notwendig, übernehmen wir das gerne für Sie. In der
Regel müssen Sie sich mit einem Euro je Unterrichtsstunde an den
Kosten beteiligen. Im Individualfall ist eine Kostenbefreiung
möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung
während der Unterrichtseinheiten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!
Zugangsvoraussetzungen
Ausländer, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben; Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1
oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sowie deren
Familienangehörige nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des BVFG, die einen
gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 9 Abs.1 Satz1 des BVFG haben;
Ausländer, die nach § 44 Abs. 4 des AufenthG zur Teilnahme
zugelassen worden sind und Ausländer, die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des
AufenthG zur Teilnahme verpflichtet worden sind.
Förderung
Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht die
Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF).
Unterricht
Der Integrationskurs hat eine Gesamtlaufzeit von 645 Stunden. Es
werden spezielle Kurse bspw. für Frauen, Jugendliche,
Alphabetisierungs-, Förder- und Intensivkurse angeboten.
Der Einstufungstest
Vor Beginn des Kurses führen wir mit Ihnen einen Einstufungstest
durch. Dieser gibt uns Aufschluss darüber, ob und welche
Vorkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, mit welchem
Kursabschnitt Sie beginnen können und ob eventuell ein spezieller
Integrationskurs sinnvoll wäre.
Der Einstieg nach dem Einstufungstest ist fortlaufend möglich.
Der Sprachkurs
Der Sprachkurs dauert 600 Stunden und ist in einen Basis- und einen
Aufbausprachkurs aufgeteilt.
Wichtige Themen im Sprachkurs sind:
• Kontakt mit Behörden
• Wohnungssuche
• Arbeitsplatzsuche
• Einkaufen und Gesundheit
Der Orientierungskurs
Der Orientierungskurs dauert 45 Stunden. Er behandelt vor allem die
Themen:
• Politik und Demokratie
• Überblick über die jüngere deutsche Geschichte
• Gesellschaft und Alltagskultur in Deutschland
• Grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft
Abschluss und Zertifikat
Die Abschlussprüfung – das „Zertifikat Deutsch“
Durch eine Prüfung am Ende des Sprachkurses können Sie das
„Zertifikat Deutsch“ der Stufe B1 erwerben. Diese Sprachprüfung ist
international anerkannt. Der erfolgreich bestandenen Sprachprüfung
schließt sich der Test zum Orientierungskurs an. Nach Abschluss
beider Prüfungen erhalten Sie die Bescheinigung über den
erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses.
Ihr
Ansprechpartner: Herr Olaf Hennig Tel./AB: 0341
98994739
Funk: 0176 62679362 Fax: 0341 98994770 E-Mail:
o.hennig(at)cop-ev.de
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