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C. o. P.  e. V.
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Alle angebotenen Weiterbildungen sind durch die Europanozert GmbH gemäß AZWV (§ 84 SGB III in Verbindung mit
§§ 7, 8 AZWV) zertifiziert. Registriernummer: EPZ-10-21-T

 



Integrationskurs für Zuwanderer (C.o.P.)

Beginn: 25.07.2011
Dauer: 6 Monate

Zielstellung

Um sich in der neuen Heimat wohl zu fühlen, ist es wichtig, die Landessprache zu verstehen. Gute Sprachkenntnisse sind eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Darüber hinaus steigern gute Sprachkenntnisse die Chancen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ermöglichen den Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten.
 
In einem zusätzlichen Orientierungskurs erhalten Sie wichtige Informationen über die deutsche Kultur, unser Rechtssystem und unsere Werteordnung. Das Ziel ist es, sich im Alltag verständigen zu können, unsere Kultur zu verstehen und so der deutschen Gesellschaft näher zu kommen.
 
Damit Sie nicht abseits stehen! – Die Integrationskurse des Community of Practice e.V. helfen Ihnen, in Deutschland Fuß zu fassen.
 
Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationskurse gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert und von zugelassenen Trägern durchgeführt.
 
Ist für die Kostenübernahme ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge notwendig, übernehmen wir das gerne für Sie. In der Regel müssen Sie sich mit einem Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten beteiligen. Im Individualfall ist eine Kostenbefreiung möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Unterrichtseinheiten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!

Zugangsvoraussetzungen

Ausländer, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) haben; Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sowie deren Familienangehörige nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des BVFG, die einen gesetzlichen Teilnahmeanspruch nach § 9 Abs.1 Satz1 des BVFG haben; Ausländer, die nach § 44 Abs. 4 des AufenthG zur Teilnahme zugelassen worden sind und Ausländer, die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 des AufenthG zur Teilnahme verpflichtet worden sind.

Förderung

Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
 
Unterricht
 
Der Integrationskurs hat eine Gesamtlaufzeit von 645 Stunden. Es werden spezielle Kurse bspw. für Frauen, Jugendliche, Alphabetisierungs-, Förder- und Intensivkurse angeboten.

Der Einstufungstest
Vor Beginn des Kurses führen wir mit Ihnen einen Einstufungstest durch. Dieser gibt uns Aufschluss darüber, ob und welche Vorkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen können und ob eventuell ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.
Der Einstieg nach dem Einstufungstest ist fortlaufend möglich.

Der Sprachkurs
Der Sprachkurs dauert 600 Stunden und ist in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs aufgeteilt.
Wichtige Themen im Sprachkurs sind:
• Kontakt mit Behörden
• Wohnungssuche
• Arbeitsplatzsuche
• Einkaufen und Gesundheit

Der Orientierungskurs
Der Orientierungskurs dauert 45 Stunden. Er behandelt vor allem die Themen:
• Politik und Demokratie
• Überblick über die jüngere deutsche Geschichte
• Gesellschaft und Alltagskultur in Deutschland
• Grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft
 
 
Abschluss und Zertifikat
 
Die Abschlussprüfung – das „Zertifikat Deutsch“
Durch eine Prüfung am Ende des Sprachkurses können Sie das „Zertifikat Deutsch“ der Stufe B1 erwerben. Diese Sprachprüfung ist international anerkannt. Der erfolgreich bestandenen Sprachprüfung schließt sich der Test zum Orientierungskurs an. Nach Abschluss beider Prüfungen erhalten Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses.
  
Ihr Ansprechpartner:
 
Herr Olaf Hennig
Tel./AB: 0341 98994739
Funk: 0176 62679362
Fax: 0341 98994770
E-Mail:
o.hennig(at)cop-ev.de
 
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