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+++ NEU +++ Alphabetisierung funktionaler Analphabeten (ein Projekt für Migranten und Migrantinnen) +++ Infos unter 0341 98994739 +++ Ansprechpartner: Herr Hennig +++  

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C. o. P.  e. V.
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Wir sind ein zugelassener Bildungsträger nach AZWV und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannter Sprachkursträger für Integrationskurse.
 
 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ESF in Sachsen KO alpha      

Alphabetisierung funktionaler Analphabeten  (gefördert durch den ESF) Neu
Integrationskurs  (gefördert durch das BAMF)
Aufbau und Themen des Sprachkurses
Basis- und Aufbausprachkurs  (gefördert durch das BAMF)
Orientierungskurs  (gefördert durch das BAMF)
Abschluss und Zertifikat
Sprachniveaus
Alphabetisierung funktionaler Analphabeten Neu
(ein Projekt für Zuwanderer)

KURSBEGINN: 16.04.2012
Anmeldung ab: 01.02.2012
Ansprechpartner: hier

1. Was ist funktionaler Analphabetismus?

Funktionaler Analphabetismus ist gegeben, wenn die schriftsprachlichen Kompetenzen von Erwachsenen niedriger sind als diejenigen, die minimal erforderlich sind und als selbstverständlich vorausgesetzt werden, um den jeweiligen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese schriftsprachlichen Kompetenzen werden als notwendig erachtet, um gesellschaftliche Teilhabe und die Realisierung individueller Verwirklichungschancen zu eröffnen.
(Quelle: Alphabund/Alphabetisierung)

2. Zielsetzung des Projektes

Das Projekt verfolgt drei Ziele:

• Verbesserung der Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe für Benachteiligte.
• Die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmenden soll durch Autonomie fördernde und an Nachhaltigkeit orientierte Unterrichtsmethoden gestärkt werden.
• Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit funktionaler Analphabeten, verbesserte Eingliederung in das Erwerbsleben sowie verbesserte soziale Integration

3. Zielgruppe/Zugangsvoraussetzungen

Personen ohne Wiederholungsmöglichkeit für einen Integrationskurs/Alphabetisierungskurs des BAMF, weil sie den Kurs entweder bereits wiederholt haben oder weil sie nicht nach § 5 Absatz 4 Integrationskursordnung zugelassen werden. Die fehlende Wiederholungsmöglichkeit muss nachgewiesen werden (Nachweis, dass der Teilnehmer bereits zu einer Wiederholung zugelassen wurde und den Kurs besucht hat oder Ablehnung des BAMF für eine Wiederholung).

4. Förderung

Eine 100%ige Übernahme der Lehrgangsgebühren durch den Europäischen Sozialfonds ist beantragt.

5. Unterricht

Die Maßnahme umfasst eine wöchentliche Unterrichtszahl von 20 Stunden und dauert ein Jahr. Die Wissensvermittlung erfolgt in Kleingruppen in vertrauensvoller Atmosphäre und mit individueller sozialpädagogischer Begleitung.

6. Lehrgangsinhalte

• Alphabetisierung und Grundbildung
• PC-Anwendungstraining
• Persönlichkeits- und Bewerbungstraining
• Praxistraining zur Alphabetisierung

7. Abschluss des Lehrgangs

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung des Community of Practice e. V.
 
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Integrationskurs


Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Nach insgesamt 645 Stunden (in Spezialkursen kann die Stundenzahl abweichen) endet er mit einem Sprachtest sowie einem bundesweit einheitlichen Test zum Orientierungskurs.

Das Ziel:  A l l e   sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.

Aufbau und Themen des Sprachkurses
 
Im insgesamt 600 Stunden umfassenden Sprachkurs lernen die Teilnehmer Deutsch. Er besteht aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs mit je 300 Stunden. Diese wiederum setzen sich aus je drei Modulen mit je 100 Stunden zusammen. In den speziellen Integrationskursen können die Stundenzahlen variieren.

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

• Einkaufen und Wohnen
• Gesundheit
• Arbeit und Beruf
• Ausbildung und Erziehung von Kindern
• Freizeit und soziale Kontakte
• Medien und Mobilität
 
Die Teilnehmer lernen außerdem, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.

Zu Beginn der Maßnahme wird ein Einstufungstest durchgeführt. Die Ergebnisse sollen helfen, die Teilnehmer in ein geeignetes Kursmodul einzuordnen. Bei der Einstufung ist zu ermitteln, ob eventuell ein spezieller Integrationskurs nach § 13 Integrationskursverordnung (IntV) zu empfehlen ist.

Die Teilnehmer dürfen mit Zustimmung des Kursträgers Leistungsstufen mit Beginn eines neuen Kursabschnittes wechseln, überspringen oder wiederholen.
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B a s i s -   u n d   A u f b a u s p r a c h k u r s
 
Der Aufbausprachkurs erweitert und vertieft die Themen des Basissprachkurses. Nach Abschluss des Basis- und des Aufbausprachkurses führt der C. o. P. e. V. jeweils einen Zwischentest durch. Die Zwischentests sollen den Leistungsstand der Teilnehmer überprüfen und sie auf den Abschlusstest des Integrationskurses vorbereiten.

O r i e n t i e r u n g s k u r s
 
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 45-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernt man regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.

Abschluss und Zertifikat
 
Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs". Das ist eine international anerkannte Sprachprüfung. Sie hilft Ihnen zum Beispiel bei der Arbeitssuche und ist nützlich, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben möchten. 
 
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Inhalte der Sprachniveaus


Elementare Sprachverwendung

A1
Fähigkeit, vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze zu verstehen und zu verwenden, die auf die Befriedigung direkter Bedürfnisse zielen);
Fähigkeit, sich und andere vorzustellen, anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen und solcherlei Fragen zu beantworten);
Fähigkeit, sich auf einfache Art zu verständigen, wenn die GesprächspartnerInnen langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen)

A2
Fähigkeit, Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke zu verstehen, die mit Bereichen von unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (Informationen zur Person, zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
Fähigkeit, sich in einfachen, routinemäßigen Situationen zu verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen oder um vertraute, geläufige Dinge geht);
Fähigkeit, mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen zu beschreiben)
 
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Selbstständige Sprachverwendung

B1
Fähigkeit, die Hauptpunkte zu verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und es um vertraute Dinge aus Schule, Arbeit und Freizeit etc. geht;
Fähigkeit, die meisten Situationen sprachlich zu bewältigen;
Fähigkeit, sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete zu äußern;
Fähigkeit, über Erfahrungen und Ereignisse zu berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen zu geben

B2
Verständnis von Hauptinhalten komplexer Texte zu komplexen und abstrakten Themen; im eigenen Fachgebiet, Verständnis von Fachdiskussionen;
Fähigkeit, sich spontan und fließend zu verständigen, so dass ein Gespräch mit Muttersprachlern auf beiden Seiten ohne größere Anstrengungen gut möglich ist;
Fähigkeit, sich zu breitem Themenspektrum klar und detailliert zu äußern, Standpunkte und Fragen zu aktuellen Fragen zu erläutern + Vor- und Nachteile zu verschiedenen Möglichkeiten anzugeben

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Kompetente Sprachverwendung

C1
Verständnis anspruchsvoller, längerer Texte, Erfassung impliziter Bedeutungen;
Fähigkeit, sich spontan und fließend auszudrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen;
wirksamer und flexibler Gebrauch der Sprache in Beruf und Alltag;
Fähigkeit, sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten zu äußern und dabei verschiedene Mittel der Textverknüpfung angemessen zu verwenden

C2
müheloses Verständnis gesprochener und geschriebener Sprache;
Fähigkeit zum Zusammenfassen von Informationen aus schriftlichen und mündlichen Quellen + Fähigkeit Begründungen und Erklärungen in zusammenhängender Darstellung wiederzugeben;
Fähigkeit, sich spontan, sehr flüssig und genau auszudrücken;
in komplexen Sachverhalten können feinere Nuancen deutlich gemacht werden

 
Ihr Ansprechpartner:
 
Herr Olaf Hennig
Tel./AB: 0341 98994739
Funk: 0176 62679362
Fax: 0341 98994770
E-Mail:
o.hennig(at)cop-ev.de
 
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